Gemeinnützigkeit:
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Körperschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, Werderstr. 2, 28199 Bremen. (Satzungsauszug)

Durch das Finanzamt Itzehoe wurde im Juni 2010 die Gemeinnützigkeit anerkannt und die Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen erteilt.

Hinweis: Für Spenden unter 200 Euro genügt der Kontoauszug als Spendennachweis.